Buchungskonditionen

 

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu zahlen.

Die Stornierung der Reservierung ist bis zu 60 Tage vor der Ankunft kostenlos.
Bei einer Stornierung 60 oder weniger Tage vor der Ankunft oder bei Nichtanreise
werden folgende Gebühren fällig:

bis 60 Tage vor der Ankunft ist die Stornierung kostenlos
ab 60 bis 0 Tage vor der Ankunft 30% des Gesamtpreises

 

 

Reise-Storno-Schutz Versicherung

Was ist versichert?
Reisestorno- und Reiseabbruch-Versicherung

  • Versichert ist der Nichtantritt oder der Abbruch der Reise.
    Versicherte Gründe sind unter anderem:
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • schwere unfallbedingte Körperverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • bedeutender Sachschaden an einem Ihrer Wohnsitze infolge Elementarereignis, Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat
  • Bei Nichtantritt ersetzen wir die aus dem Reisevertrag geschuldeten Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis.
  • Bei Reiseabbruch ersetzen wir die nicht genutzten Reiseleistungen bis zum versicherten Reisepreis.

    Suche und Bergung

  • Bei Unfall, Berg- oder Seenot ersetzen wir Such- und Bergungskosten bis € 7.500,-


    Für weitere Infors bitte HIER klicken

Versicherung berechnen

 

 

Gästekarte

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info